@ErikUden ist es noch so, dass z.b. Asylantragsteller ihren Ort nicht verlassen dürfen, sonst ist das eine Straftat?
"Wissenschaftliche Dienste Sachstand
WD 3 - 3000 - 221/20
Seite 4
2. Freizügigkeit von Asylsuchenden
Einem Ausländer, der in Deutschland um Asyl nachsucht (Asylsuchender), wird gemäß § 55 Abs. 1,
§ 63 Abs. 1 AsylG eine sog. Aufenthaltsgestattung erteilt. Asylsuchende, die ihren Asylantrag durch
persönliche Vorsprache gestellt haben, sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes in der zuge-
wiesenen Aufnahmeeinrichtung für die Zeit bis längstens 18 Monate zu wohnen (§ 47 AsylG). Aus
dieser Wohnpflicht resultiert in dieser Zeit auch die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf den
Bezirk der Ausländerbehörde, in dem die Aufnahmeeinrichtung sich befindet (§ 56 Abs. 1 AsylG).7" Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/813906/4aead3a9db099d08b5adfc8ff080635a/WD-3-221-20-pdf.pdf
Ich bin kein Jurist, aber ich habe mal gehört dass solche "Straftaten" auch in die Statistik fallen.